entsprechend Massageverordnung BGBl. 68/2003
In jeder medizinischen oder körperorientierten Grundausbildung ist die Hygiene und die Erste Hilfe ein Pflichtbestandteil. So auch in der Massageverordung Nr. 68.
Kursinhalt:
- Allgemeines Verhalten bei Notfällen
- Verpflichtung zur Ersten Hilfe
- Sofortmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Zuständen
- Unfallverhütung
- Allgemeine Hygiene
- Arbeitshygiene
- Erste Hilfe
- Maßnahmen zur Desinfektion
- Entstehung und Verbreitung von Infektionen
inklusive Skriptum und Prüfungsgebühr, Voraussetzung: keine

Massageverordnung BGBl.68/2003 [.pdf - 79 kB]