Qualifikationsförderungszuschuss des Landes Burgenland
Voraussetzungen für den Qualifikationsförderungszuschuss
Arbeitnehmer, Arbeitslose, Arbeitssuchende, Lehrlinge, Zivil- und Präsenzdiener die Bildungsmaßnahmen absolvieren, die der berufsorientierten Weiterbildung dienen.
Diese Weiterbildung hat Qualifikationen zu vermitteln, die im Berufsleben zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung sind
Es können Zuschüsse zu den direkten Kurs- bzw. Schulungskosten, die durch die Weiterbildung entstehen, gewährt werden.
Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 2.650,-- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 4.240,-- Euro nicht übersteigen.
...näheres finden Sie hier
Der Antrag muss während oder bis spätestens 4 Monate nach Ende des Kurses beim
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Hauptreferat II Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
eingelangt sein.
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (Ziel 1)
Für wen ist die Förderung gedacht?
Ziel dieser präventiven Förderung ist einerseits, die Qualifizierung von Beschäftigten frühzeitig abzusichern, so dass sie nicht aus dem Arbeitsmarkt heraus fallen. Andererseits sollen Weiterbildungsaktivitäten für Arbeitgeber erleichtert werden. Primäre Zielgruppen sind daher
- Frauen
- Männer ab 45
- Männer unter 45 mit geringer Qualifikation (max. Lehre oder Fachschule)
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Arbeitgeber:
- AMS
- Politische Parteien
- radikale Vereine
- Bund
- Länder
- Gemeinden
- Gemeindeverbände und Körperschaften öffentlichen Rechts
Ausgeschlossen ist auch die Förderung folgender ArbeitnehmerInnen:
- UnternehmenseigentümerInnen
- GeschäftsführerInnen
- Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften
- leitende Angestellte
- ArbeitnehmerInnen in unkündbarem Arbeitsverhältnis
- Voraussetzungen Betriebsstandort (oder Standort der personaldisponierenden Stelle) ist das Burgenland
- Vorlage eines Bildungsplanes durch das Unternehmen in Abstimmung mit den ArbeitnehmerInnen
- Die Begünstigten müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden oder sich im Elternkarenzurlaub befinden.
Was wird gefördert?
- Generell sind Kurs- und Lohnkosten (für die Kurszeiten) förderbar. Eine Ausnahme gibt es für Männer unter 45, bei denen nur Kurskosten förderbar sind.
- Es muss sich um eine berufsbezogene Weiterbildung handeln
- Die Bildungsmaßnahme muss mindestens 16 Unterrichtseinheiten umfassen
- Es darf sich bei der Bildungsmaßnahme nicht um Schulungen handeln, die für die MitarbeiterInnen ausschließlich innerhalb des derzeitigen Unternehmens verwertbar sind (z.B. spezifische Produktschulungen)
Wie wird gefördert?
Diese Förderung erhalten Unternehmen, die ihren MitarbeiterInnen Weiterbildungen bezahlen.
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Teilnehmer und Begehren 75% der anrechenbaren Kosten (Kursgebühren und Lohnkosten), wobei die Kurskosten maximal bis zu einer Höhe von EUR 10.000 anerkannt werden.
Die Lohnkosten werden dabei nach dem zeitlichen Ausmaß der Bildungsmaßnahme gefördert (max. auf der Basis eines Vollzeit-Monatslohnes von EUR 1.454).
Wichtige Termine
Die Beantragung der Förderung muss beim AMS vor Kursbeginn erfolgen.
Vorgehensweise
- Auswahl einer Weiterbildungsmaßnahme durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen
- Die Beantragung erfolgt mittels eines eigenen Antragsformulars, dass in den AMS-Diensststellen erhältlich ist
- TIPP: Betreiben Sie Ihren Wunsch nach Weiterbildung aktiv: Die Vorbereitung der Formulare durch die ArbeitnehmerInnen erhöht die Bereitschaft der Unternehmen mitzumachen.
- Einbringung des Antrags bei der für den Betrieb zuständigen Geschäftsstelle des AMS durch den Dienstgeber
Kontakt
AnsprechpartnerInnen:
AMS-Landesgeschäftsstelle Burgenland
Permayerstrasse 10
7000 Eisenstadt
Hr. Breithofer, Fr. Mali
Tel.: 02682/692
ams.burgenland@ams.at
Wiedergliederung
Frauen die nach Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung wieder ins Berufsleben eintreten wollen, deren Qualifikation sich jedoch auf Grund technischer und wirtschaftlicher Entwicklung verändert hat.
Anfrage: Amt der Burgendländischen Landesregierung, Abt. 6 oder bei den Gemeinden.
Tel: 02682/600-0
e-Mail: post.abteilung6@bgld.gv.at
Entfernungsbeihilfe zur Erreichung des Ausbildungsortes
Für wen ist die Förderung gedacht?
Arbeitslose, Arbeitsuchende und Lehrstellensuchende, die auf einen nähergelegenen zumutbaren Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz nicht vermittelt werden können und bereit sind, eine entferntere Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle anzunehmen. Beschäftigten, die bereits eine Entfernungbeihilfe beziehen, kann die Beihilfe unter bestimmten Voraussetzungen weitergewährt werden.
Voraussetzungen
Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch gebunden
Was wird gefördert?
Ein teilweiser Kostenersatz kann für
- regelmäßig wiederkehrende Fahrten (täglich/wöchentlich/monatlich)
- Unterkunft am Arbeitsort
gewährt werden.
Wie wird gefördert?
Die Beihilfe kann für jeweils 26 Wochen (bei Lehrlingen 52 Wochen), insgesamt maximal für 104 Wochen (bei Lehrlingen für die gesamte Dauer der Ausbildung) gewährt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Entfernungsbeihilfe kann bis zur Höhe der entstehenden monatlichen Fahrtkosten und/oder Unterkunfts-kosten abzüglich eines Selbstbehaltes von 64,- Euro monatlich, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 193,- Euro pro Monat gewährt werden.
Lehrlinge: bis 250,- Euro pro Monat
Wichtige Termine
Bewilligung muss VOR Beginn der Beschäftigung/Ausbildung erfolgen
Vorgehensweise
Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch bei Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle gebunden. Bitte machen Sie rechtzeitig einen Termin aus, so dass die Bewilligung VOR Beginn der Bescäftigung/Ausbildung beginnen kann.
Kontakt
http://www.ams.or.at/neu/1155_786.htm
Regionale Geschäftsstellen des AMS unter
http://www.ams.or.at/neu/4125.htm
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