"BILDUNGSFÖRDERUNG" ÜBER DAS LAND NIEDERÖSTERREICH
Das Land gewährt NÖ ArbeitnehmerInnen eine Bildungsförderung in der Höhe von 50 % bzw. 80 % der Kurskosten (bis zu maximal € 2.640,-- innerhalb von 6 Jahren ab Erstantragstellung) für berufsspezifische Weiterbildung, die zur Arbeitsplatzsicherung dient.
Der Fortbildungskurs muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger (Kursinstitut) besucht worden sein.
Die näheren Details über die Fördervoraussetzungen, wie z.B. geförderter Personenkreis, Förderhöhe, etc. entnehmen Sie bitte den von der NÖ Landesregierung beschlossenen Richtlinien. Bezüglich des Datums ist der Kursbeginn entscheidend.
Kontakt:
Ihre Kontaktstelle des Landes für Bildungsförderung
Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Allgemeine Förderung - Arbeitnehmerförderung
ArbeitnehmerInnen-Hotline
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555, Fax: 02742/9005-16711
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus
...näheres finden Sie hier
KURSBEIHILFE DER AK NÖ (Josef Hesoun Fonds).
Höhe der Beihilfe
20 % der Kurskosten (Mindestauszahlungsbetrag: 35 Euro bzw. die gesamten Kurskosten, sofern diese unter diesem Betrag liegen sollten; Höchstauszahlungsbetrag: 440 Euro)
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