Förderungen Oberösterreich
Wer wird gefördert?
Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beziehen, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt, die als höchste Qualifikation den Abschluss einer Matura, einer AHS oder BHS aufweisen
- Personen in Karenz, KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, WiedereinsteigerInnen
- Personen über 40 Jahre und Personen ohne abgeschlossene Ausbildung -/li
- Geringfügig Beschäftigte -/li
- Krankenpflegeschüler/innen während ihrer Ausbildung-/li
- Ein-Personen-Unternehmer, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt, die als höchste Qualifikation den Abschluss einer Matura, einer AHS oder BHS aufweisen
Was wird gefördert?
- Kurskosten für Bildungsmaßnahmen
- Kosten für Fachbücher, Instrumente, Material
(soferne keine Kurskosten anfallen) - Unterkunftskosten (Übernachtung und Frühstück, nur bedingt notwendige Unterkunftskosten im Zusammenhang mit dem speziellen Bildungkonto)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Bildungsmaßnahmen (Kurse,Seminare, Meisterschulen,Fachakademien) müssen der berufsorientierten Weiterbildung oder der Umschulung dienen.
- Die Bildungsmaßnahme muss in Bildungseinrichtungen, die über das Qulitätssiegel der OÖ. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. durch vergleichbare Verfahren qualifiziert sind absolviert werden.
- 75 Prozent der Bildungsmaßnahme muss absolviert sein und die Teilnahme bestätigt werden.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Gewerbe, Bahnhofplatz 1 zu richten.
Für konkrete Detailauskünfte wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Gewerbe
Bahnhofplatz 1 -
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-149 00
Fax (+43 732) 7720-21 17 87
E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at
Home: www.land-oberoesterreich.gv.at
Förderungen für Ein- Personen Unternehmen:
50% für unter 40-Jährige
Maximaler Förderbetrag:
EUR 1.660,-- bei Kursen mit Abschlussprüfung
EUR 830,-- bei Kursen ohne Abschlussprüfung
80% für über 40-Jährige und für Personen ohne Berufsausbildung (ab Akademikerniveau nur bei maximal 1.400,- Nettoeinkommen)
Maximaler Förderbetrag:
EUR 1.830,-- bei Kursen mit Abschlussprüfung
EUR 1.100,-- bei Kursen ohne Abschlussprüfung
Detailinformationen Land OÖ unter Tel.: 0732 7720-14900
50% für JungunternehmerInnen
Förderung für JungunternehmerInnen vom Land OÖ
Voraussetzungen
- Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ
- Mehr-Personen-Unternehmen (Ein-Personen-Unternehmen sind nur über "Allgemeines und Spezielles Bildungskonto" förderbar)
- erstmalige selbstständige Tätigkeit (oder liegt länger als 5 Jahre zurück)
- wenn GesellschafterIn: mindestens 25% Beteiligung
- Bildungsmaßnahme fi ndet von einem halben Jahr vor bis zu drei Jahren nach dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung statt
- Kurskosten mindestens EUR 150,- pro Antrag
Max. Förderbetrag EUR 1.500,- pro AntragstellerIn Detailinformationen Land OÖ unter Tel.: 0732 7720-15138
FÖRDERUNG, FÜR PERSONEN IN KARENZ UND WIEDEREINSTEIGER/INNEN
75% für Personen in Karenz und WiedereinsteigerInnen durch das projektbezogene Bildungskonto des Landes OÖ Voraussetzungen
- KarenzgeldbezieherInnen (nicht Personen in Bildungskarenz), Sondernotstandshilfe-BezieherInnen, Kinderbetreuungsgeld-BezieherInnen und beim AMS arbeitssuchend gemeldete WiedereinsteigerInnen
- keine Einschränkung durch Bildungsniveau
- Arbeitsstätte in OÖ oder Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in OÖ
Max. Förderbetrag EUR 1.330,-
Detailinformationen Land OÖ unter Tel.: 0732 7720-14900
GEWERKSCHAFTSFÖRDERUNGEN IN OÖ
DIE AK OÖ bietet eine empfehlenswerte Übersicht über alle Gewerkschaftsförderungen in OÖ:
www.arbeiterkammer.com
FÖRDERUNGEN, WENN DIE/DER TEILNEHMER/IN DIE WEITERBILDUNG BEZAHLT
Förderung durch das allgemeine & spezielle Bildungskonto des Landes OÖ
Voraussetzungen:
Für DienstnehmerInnen, Arbeitslosengeld-BezieherInnen und Ein-Personen-UnternehmerInnen mit Bildungsniveau maximal Matura (Ausnahme bei über 40-jährigen); für KarenzgeldbezieherInnen, Kinderbetreuungsgeld-BezieherInnen, Sondernotstandshilfe-BezieherInnen und beim AMS arbeitssuchend gemeldete WiedereinsteigerInnen unabhängig vom Bildungsniveau; für KrankenpflegeschülerInnen während ihrer Ausbildung für Zusatzausbildungen. Arbeitsstätte in OÖ oder Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr vor Kursbeginn in OÖ.
Berufsbezogene Kurse
50% für unter 40-Jährige
Max. Förderbetrag EUR 1.460,- bei Kursen mit Abschlussprüfung (Spezielles Bildungskonto)
EUR 730,- bei Kursen ohne Abschlussprüfung (Allgemeines Bildungskonto)
80% für über 40-Jährige und für Personen ohne Berufsausbildung
(ab Akademikerniveau nur bei maximal € 1.400,- Nettoeinkommen)
Max. Förderbetrag EUR 1.830,- bei Kursen mit Abschlussprüfung (Spezielles Bildungskonto)
EUR 1.100,- bei Kursen ohne Abschlussprüfung (Allgemeines Bildungskonto)
Detailinformationen Land OÖ unter Tel.: 0732 7720-14900
FÖRDERUNG, WENN DAS UNTERNEHMEN DIE WEITERBILDUNG FINANZIERT
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Das AMS geht davon aus, dass frühestens Anfang Dezember 2006 feststeht, ob und zu welchen konkreten Bedingungen ab 01.01.2007 eine diesbezügliche Fördermöglichkeit seitens des AMS angeboten werden kann.
Eine Neuinitiierung von Qualifizierungsförderung kann (abgesehen vom Bauwesen) nur für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über 45 Jahre gewährt werden.
Förderbare Arbeitgeber: Arbeitgeber mit maximal 250 Mitarbeitern
Detailinformationen AMS OÖ unter Tel.: 0732 6963-20140 oder 0732 6963-20141
www.arbeiterkammer.com
50 % FÜR JUNGUNTERNEHMER/INNEN
Förderung für JungunternehmerInnen vom Land OÖ
Voraussetzungen
- Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ
- Mehr-Personen-Unternehmen (Ein-Personen-Unternehmen sind nur über "Allgemeines und Spezielles Bildungskonto" förderbar)
- erstmalige selbstständige Tätigkeit (oder liegt länger als 5 Jahre zurück)
- wenn GesellschafterIn: mindestens 25% Beteiligung
- Bildungsmaßnahme findet von einem halben Jahr vor bis zu drei Jahren nach dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung statt
- Kurskosten mindestens € 150,- pro Antrag
Max. Förderbetrag € 1.500,- pro AntragstellerIn
Detailinformationen Land OÖ unter Tel.: 0732 7720-15138
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