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Förderungen Oberösterreich


Wer wird gefördert?
Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beziehen, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt, die als höchste Qualifikation den Abschluss einer Matura, einer AHS oder BHS aufweisen

  • Personen in Karenz, KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, WiedereinsteigerInnen
  • Personen über 40 Jahre und Personen ohne abgeschlossene Ausbildung -/li
  • Geringfügig Beschäftigte -/li
  • Krankenpflegeschüler/innen während ihrer Ausbildung-/li
  • Ein-Personen-Unternehmer, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt, die als höchste Qualifikation den Abschluss einer Matura, einer AHS oder BHS aufweisen


Was wird gefördert?
  • Kurskosten für Bildungsmaßnahmen
  • Kosten für Fachbücher, Instrumente, Material
    (soferne keine Kurskosten anfallen)
  • Unterkunftskosten (Übernachtung und Frühstück, nur bedingt notwendige Unterkunftskosten im Zusammenhang mit dem speziellen Bildungkonto)


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Bildungsmaßnahmen (Kurse,Seminare, Meisterschulen,Fachakademien) müssen der berufsorientierten Weiterbildung oder der Umschulung dienen.
  • Die Bildungsmaßnahme muss in Bildungseinrichtungen, die über das Qulitätssiegel der OÖ. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. durch vergleichbare Verfahren qualifiziert sind absolviert werden.
  • 75 Prozent der Bildungsmaßnahme muss absolviert sein und die Teilnahme bestätigt werden.

Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Gewerbe, Bahnhofplatz 1 zu richten.

Für konkrete Detailauskünfte wenden Sie sich bitte an:

Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Gewerbe
Bahnhofplatz 1 -
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-149 00
Fax (+43 732) 7720-21 17 87
E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at
Home: www.land-oberoesterreich.gv.at


Förderungen für Ein- Personen Unternehmen:
50% für unter 40-Jährige
Maximaler Förderbetrag:
EUR 1.660,-- bei Kursen mit Abschlussprüfung
  EUR 830,-- bei Kursen ohne Abschlussprüfung

80% für über 40-Jährige und für Personen ohne Berufsausbildung (ab Akademikerniveau nur bei maximal 1.400,- Nettoeinkommen)
Maximaler Förderbetrag:
EUR 1.830,-- bei Kursen mit Abschlussprüfung
EUR 1.100,-- bei Kursen ohne Abschlussprüfung

Detailinformationen Land OÖ unter Tel.: 0732 7720-14900


50% für JungunternehmerInnen

Förderung für JungunternehmerInnen vom Land OÖ
Voraussetzungen

  • Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ
  • Mehr-Personen-Unternehmen (Ein-Personen-Unternehmen sind nur über "Allgemeines und Spezielles Bildungskonto" förderbar)
  • erstmalige selbstständige Tätigkeit (oder liegt länger als 5 Jahre zurück)
  • wenn GesellschafterIn: mindestens 25% Beteiligung
  • Bildungsmaßnahme fi ndet von einem halben Jahr vor bis zu drei Jahren nach dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung statt
  • Kurskosten mindestens EUR 150,- pro Antrag


Max. Förderbetrag EUR 1.500,- pro AntragstellerIn Detailinformationen Land OÖ unter Tel.: 0732 7720-15138


FÖRDERUNG, FÜR PERSONEN IN KARENZ UND WIEDEREINSTEIGER/INNEN

75% für Personen in Karenz und WiedereinsteigerInnen durch das projektbezogene Bildungskonto des Landes OÖ Voraussetzungen

  • KarenzgeldbezieherInnen (nicht Personen in Bildungskarenz), Sondernotstandshilfe-BezieherInnen, Kinderbetreuungsgeld-BezieherInnen und beim AMS arbeitssuchend gemeldete WiedereinsteigerInnen
  • keine Einschränkung durch Bildungsniveau
  • Arbeitsstätte in OÖ oder Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in OÖ


Max. Förderbetrag EUR 1.330,-
Detailinformationen Land OÖ unter Tel.: 0732 7720-14900  
GEWERKSCHAFTSFÖRDERUNGEN IN OÖ
DIE AK OÖ bietet eine empfehlenswerte Übersicht über alle Gewerkschaftsförderungen in OÖ:
www.arbeiterkammer.com

FÖRDERUNGEN, WENN DIE/DER TEILNEHMER/IN DIE WEITERBILDUNG BEZAHLT

Förderung durch das allgemeine & spezielle Bildungskonto des Landes OÖ

Voraussetzungen:
Für DienstnehmerInnen, Arbeitslosengeld-BezieherInnen und Ein-Personen-UnternehmerInnen mit Bildungsniveau maximal Matura (Ausnahme bei über 40-jährigen); für KarenzgeldbezieherInnen, Kinderbetreuungsgeld-BezieherInnen, Sondernotstandshilfe-BezieherInnen und beim AMS arbeitssuchend gemeldete WiedereinsteigerInnen unabhängig vom Bildungsniveau; für KrankenpflegeschülerInnen während ihrer Ausbildung für Zusatzausbildungen. Arbeitsstätte in OÖ oder Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr vor Kursbeginn in OÖ.

Berufsbezogene Kurse

50% für unter 40-Jährige

Max. Förderbetrag   EUR 1.460,- bei Kursen mit Abschlussprüfung (Spezielles Bildungskonto)
EUR 730,- bei Kursen ohne Abschlussprüfung (Allgemeines Bildungskonto)


80% für über 40-Jährige und für Personen ohne Berufsausbildung
(ab Akademikerniveau nur bei maximal € 1.400,- Nettoeinkommen)

Max. Förderbetrag   EUR 1.830,- bei Kursen mit Abschlussprüfung (Spezielles Bildungskonto)  
EUR 1.100,- bei Kursen ohne Abschlussprüfung (Allgemeines Bildungskonto)


Detailinformationen Land OÖ unter Tel.: 0732 7720-14900

FÖRDERUNG, WENN DAS UNTERNEHMEN DIE WEITERBILDUNG FINANZIERT

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Das AMS geht davon aus, dass frühestens Anfang Dezember 2006 feststeht, ob und zu welchen konkreten Bedingungen ab 01.01.2007 eine diesbezügliche Fördermöglichkeit seitens des AMS angeboten werden kann.
Eine Neuinitiierung von Qualifizierungsförderung kann (abgesehen vom Bauwesen) nur für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über 45 Jahre gewährt werden.

Förderbare Arbeitgeber: Arbeitgeber mit maximal 250 Mitarbeitern


Detailinformationen AMS OÖ unter Tel.: 0732 6963-20140 oder 0732 6963-20141
www.arbeiterkammer.com


50 % FÜR JUNGUNTERNEHMER/INNEN

Förderung für JungunternehmerInnen vom Land OÖ

Voraussetzungen

  • Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ
  • Mehr-Personen-Unternehmen (Ein-Personen-Unternehmen sind nur über "Allgemeines und Spezielles Bildungskonto" förderbar)
  • erstmalige selbstständige Tätigkeit (oder liegt länger als 5 Jahre zurück)
  • wenn GesellschafterIn: mindestens 25% Beteiligung
  • Bildungsmaßnahme findet von einem halben Jahr vor bis zu drei Jahren nach dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung statt
  • Kurskosten mindestens € 150,- pro Antrag


Max. Förderbetrag € 1.500,- pro AntragstellerIn

Detailinformationen Land OÖ unter Tel.: 0732 7720-15138

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