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Österreichweit

Raiffeisen-Bildungsfinanzierung
Raiffeisen bietet für die Erfüllung ihrer Ausbildungwünsche eine Bildungsfinanzierung an.



BFB BILDUNGSFREIBETRAG FÜR UNTERNEHMER

Förderung für Unternehmen, die ihren MitarbeiterInnen Forbildungen zahlen. Als MitarbeiterInnen gelten NICHT: freie MitarbeierInnen, UnernehmerIn selbst. Gefördert wird im Nachhinein bei der Steuererklärung. 20% der Kosten können geltend gemacht werden.

Detailinformationen unter www.bmf.gv.at



AMS-FÖRDERUNGEN, WENN DIE/DER TEILNEHMER/IN ARBEITSLOS VORGEMERKT IST

Förderung von Kurskosten
Wenn eine Weiterbildungsmaßnahme für eine arbeitslose Person eine arbeitsmarktpolitisch sinnvolle berufliche Qualifizierung darstellt, kann diese in bestimmten Fällen gefördert werden. Eine Absprache mit der/dem AMS-BeraterIn ist jedenfalls vor Kursbeginn erforderlich.
Förderung von Fahrtkosten, Nächtigung/Verpflegung:
Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen von der/dem zuständigen AMS BeraterIn der Ersatz anfallender Kosten (neben den Kurskosten) für Fahrt, Nächtigung/Verpflegung gewährt werden. Auch hier ist die Absprache mit der/dem AMS-BeraterIn jedenfalls vor Kursbeginn erforderlich!

Arbeitsmarktservice Österreich:  (© )

Auskunft: www.ams.or.at

Tageslehrgänge werden über einen individuellen Antrag vom AMS gefördert.
Informationen bekommen Sie direkt von Ihrem AMS-Berater.



STEUERLICHE ABSETZBARKEIT

Für Privatpersonen als auch für Unternehmer gilt:
Ausgaben und Aufwendungen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung werden als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt, soweit diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit stehen oder im Zusammenhang mit einem (dem ausgeübten Beruf) artverwandten Beruf stehen. Zusätzlich können aber auch Ausgaben und Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen abzugsfähig, wenn sie so umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist (z.B. Ausbildung einer Arbeitnehmerin aus dem Druckereibereich zur Krankenpflegerin).
Als typische Aus- und Fortbildungskosten kommen insbesondere in Betracht:

  • Kurs und Seminarkosten

  • Kosten für Lehrbehelfe

  • Nächtigungskosten und Fahrtkosten


Von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgeschlossen sind:
z.B. Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen (Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, Esoterik, B-Führerschein)
Für Unternehmer gibt es folgenden zusätzlichen Anreiz:
Für externe Aus- und Fortbildungskosten, die ein Betrieb für seine Mitarbeiter im betrieblichen Interesse aufwendet, gibt es für das Unternehmen einen zusätzlichen steuerlichen Anreiz.

Bildungskarenz/Weiterbildungsgeld

Für wen ist die Förderung gedacht?
Berufstätige, die bereits länger als 3 Jahre in einer Firma beschäftigt sind

Voraussetzungen
  • Die Firma hat mit dem/der Beschäftigten eine Bildungskarenz oder eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge auf Grundlage des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) vereinbart

  • Und zwar für die Dauer von mindestens 3 Monaten und höchstens einem Jahr (Bildungskarenz) bzw. 6-12 Monaten (Freistellung)

  • Die notwendigen Anwartschaftszeiten liegen vor (wie beim Arbeitslosengeld)

  • Bei der Freistellung gegen Entfall der Bezüge muss das Unternehmen eine Ersatzarbeitskraft einstellen, die davor Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bezogen hat

  • Die Weiterbildung muss ein Ausmaß von mindestens 16 Wochenstunden haben (schriftlicher Nachweis)

  • Einkommensgrenzen bei Zusatzverdienst


Was wird gefördert?
Berufsbezogene Aus- und Weiterbildung
Wie wird gefördert?
Monatliche Auszahlung
Für durchgehenden Bezug muss auch die Weiterbildung durchgehend sein
ACHTUNG: In der Bildungskarenz besteht kein Kündigungsschutz

Wie hoch ist die Förderung?
  • 14,53 EUR täglich; die geförderten Personen sind außerdem kranken- und unfallversichert

  • Bei Alter 45 plus: in Höhe des fiktiven Arbeitslosenbezugs; die geförderten Personen sind außerdem pensionsversichert; ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze (derzeit EUR 323,46) ist gestattet


Für Geburten nach dem 1.1.2002 kann Bildungskarenz unmittelbar an die Elternkarenz angeschlossen werden Für Geburten vor dem 1.1.2002 kann eine Bildungskarenz frühestens nach 28 Wochen Beschäftigung beim gleichen Dienstgeber abgeschlossen werden
Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab den Tag der Antragsstellung zuerkannt werden

Vorgehensweise

  • Vereinbarung mit dem Unternehmen

  • Bescheinigungen vom Dienstgeber ausfüllen und unterschreiben lassen
    (Download der Bescheinigungen unter www.ams.or.at/neu/2741.htm)
  • Persönliche Beantragung beim AMS (regionale Geschäftsstelle)

  • Dort bekommen Sie das notwendige Antragsformular


Kontakt
Ansprechpartner sind die Regionalen Geschäftsstellen des AMS
Liste unter: www.ams.or.at/neu/1003.htm
www.kursfoerderung.at

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