SITEMAP  |  NEWSLETTER  |  AGB
 



FÖRDERUNG ÜBER DEN BILDUNGSSCHECK DES LANDES SALZBURG


Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind.

Anspruchsvoraussetzungen
Wohnsitz: Der Förderungswerber muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz oder seine Arbeitsstätte haben.
Berufsbezogenheit: Die Kurse müssen ausschließlich der berufsorientierten Weiterbildung dienen (Um- oder Höherqualifizierung).

1. im Land Salzburg: Erwachsenenbildungsträger mit einem zertifizierten Qualitätsmanagement-System (WIFI, BFI,…),
2. außerhalb des Landes Salzburg: öffentlich anerkannte Erwachsenenbildungsträger.

Fristen: Der Förderungsantrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Ausbildung bzw. innerhalb von 6 Monaten nach der positiven Absolvierung der Abschlussprüfung gestellt werden.

...näheres finden Sie hier

Kontakt
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Soziales,
Fanny-von-Lehnert-Str.1 A-5010 Salzburg,

Edith Böhm | (0662) 80 42 - 36 07
edith.boehm@salzburg.gv.at

Gerhard Walcher | (0662) 80 42 - 36 81
g.walcher@salzburg.gv.at

zurück zur Startseite der Massageschule Bergler
  Zum Seitenanfang  |  Zur Druckansicht   STARTSEITE  |  SITEMAP  |  IMPRESSUM  |  SUCHE


© 2009 Bergler Ausbildungszentrum, J. Bergler GmbH. Ihr Spezialist für Massageschule, Massage Ausbildung & Massagekurs

[Salzburg | ]