FÖRDERUNG ÜBER DEN BILDUNGSSCHECK DES LANDES SALZBURG
Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind.
Anspruchsvoraussetzungen
Wohnsitz: Der Förderungswerber muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz oder seine Arbeitsstätte haben.
Berufsbezogenheit: Die Kurse müssen ausschließlich der berufsorientierten Weiterbildung dienen (Um- oder Höherqualifizierung).
1. im Land Salzburg: Erwachsenenbildungsträger mit einem zertifizierten Qualitätsmanagement-System (WIFI, BFI,…),
2. außerhalb des Landes Salzburg: öffentlich anerkannte Erwachsenenbildungsträger.
Fristen: Der Förderungsantrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Ausbildung bzw. innerhalb von 6 Monaten nach der positiven Absolvierung der Abschlussprüfung gestellt werden.
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Kontakt
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Soziales,
Fanny-von-Lehnert-Str.1 A-5010 Salzburg,
Edith Böhm | (0662) 80 42 - 36 07
edith.boehm@salzburg.gv.at
Gerhard Walcher | (0662) 80 42 - 36 81
g.walcher@salzburg.gv.at
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