Die Fußpflege hat sich in den letzten Jahren zu einer sehr beliebten und notwendigen Behandlungsmethode entwickelt und findet immer stärkeren Einzug in den Wellnessbereich.

Mit dieser Ausbildung haben Sie nach dem Grundlehrgang die optimalste Voraussetzung, um im Angestelltenverhältnis in einem Fachinstitut tätig werden zu können. Nach dem Absolvieren des ergänzenden Perfektionslehrganges können Sie zur Befähigungsprüfung antreten, um für die Selbständigkeit die fachliche Voraussetzung zu erlangen.
GESETZLICHE LAGE
Die Gewerbeordung für das reglementierte Gewerbe der Fußpflege (§18) sowie die Fußpflegeverordnung BGBL 48/2003
ZIELGRUPPE
Personen ab dem 17. Lebensjahr, die den Beruf Fußpfleger erlernen wollen.
VORAUSSETZUNGEN
einwandfreier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate)
TÄTIGKEITSBEREICH
Anstellung in Gesundheits- bzw. Wellnessbetrieben, Fachinstitute, Selbstständigkeit
ORT
Ausbildungszentrum BERGLER
REFERENT
Maria Klampfer
UNTERRICHTSMETHODEN
Theoretisch/praktische Anleitung, Einzelreflexion, Gruppendiskussion, Praktisches Arbeiten an Modellen, die von uns organisiert werden

Schulinterne Prüfung der einzelnen Ausbildungsmodule, danach die Befähigungsprüfung beim Prüfungsamt der Wirtschaftskammer
Diplomprüfung im Ausbildungszentrum Bergler
FOLGENDE KURSE sind für die Erlangung
des Berufsbildes „DIPL. FUSSPFLEGE“ notwendig: