GEWERBLICHER MASSEUR
Der Weg in die Selbständigkeit wird über die Gewerbeordnung des reglementierten Gewerbes der Masseure definiert.
Um den Gewerbeschein lösen zu können, benötigt man einerseits die Befähigungsprüfung, die das fachtheoretische und fachspezifische Wissen überprüft, und zusätzlich die Unternehmerprüfung, welche die kaufmännischen Fähigkeiten bestätigt.
Befähigungs- und Unternehmerprüfung sind vollkommen voneinander getrennt und können zu unterschiedlichen Zeitpunkten an der Wirtschaftskammer abgelegt werden.
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Die Ausbildungsinhalte des Lehrgangs über die Grundausbildung der Masseure sind die Voraussetzung für den fachtheoretischen und fachpraktischen Teil der Befähigungsprüfung an der Wirtschaftskammer.
Diese kann jederzeit abgelegt werden und ist eine wichtige Voraussetzung, um über den Gewerblichen Masseur auch den Abschluss zum Medizinischen Masseur zu erlangen. Der Gewerbliche Masseur kann nach dem Lösen des Gewerbescheines sowohl im Angestelltenverhältnis als auch als Selbständiger Behandlungen an Gesunden durchführen.
INHALT
Die sechs Grundmassagearten gewährleisten eine ganzheitliche Behandlung mit klassischen, reflektorischen und energetischen Methoden. Neben Dokumentation, Thermo- und Ultraschalltherapie spielen die medizinischen Ausbildungsinhalte wie Anatomie, Physiologie und Pathologie eine große Rolle.
GLIEDERUNG DER AUSBILDUNG
- Basisausbildung für Massage BA
- Fußreflexzonentherapie RTF
- Manuelle Lymphdrainage - Basis ML 1
- Anatomie und Pathologie 2 AP 2
- Dokumentation und Recht DR
- Bindegewebs- und Segmentmassage RT 1+2
- Anatomie und Pathologie 3 AP 3
- Hydro- und Balneotherapie HBT
- Akupunktmassage - Basis APM 1
- Reflexzonentherapie 3 RT 3
- Kommunikation KO
- Manuelle Lymphdrainage - Therapie ML 2
DAUER
900 Unterrichtseinheiten.
TERMINE
Einstiegsmöglichkeiten 4x pro Jahr
KOSTEN
für den durchgehenden Kurs
EUR 4.890,- AMS/Indigo-Preis
EUR 5.100,- Normal Preis
Nebenberuflich: Kursweise Abrechnung
GESETZLICHE LAGE
Die Gewerbeordnung für das reglementierte Gewerbe der Massage (§18 und §22) sowie Massageverordnung BGBl.68/2003.
VORAUSSETZUNGEN
Vollendetes 17. Lebensjahr, positive Absolvierung der 9. Schulstufe, Gesundheitszeugnis über die körperliche und geistige Eignung (Original, nicht älter als 3 Monate), einwandfreier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis, Original, nicht älter als 3 Monate), Meldezettel (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Passfoto.
TÄTIGKEITSBEREICH
Behandlung von Gesunden als Selbständiger oder im Angestelltenverhältnis in einem Gewerbebetrieb, Sport-, Fitness-, Wellness-, oder Gesundheitshotel.
Die Ausbildung wird als durchgehender Tageskurs in aufbauenden Modulen durchgeführt. Berufsbegleitend werden Wochenend-Module angeboten. Schulinterne Prüfung der einzelnen Ausbildungsmodule.
Diplom über „Lehrgang über die Grundausbildung der Massage“ und die Befähigungsprüfung beim Prüfungsamt der Wirtschaftskammer.
Die erfolgreiche Absolvierung der Befähigungsprüfung eröffnet dem Schüler auch den Weg in die Therapie. Der staatliche Abschluss zum „Medizinischen Masseur“ ist nach der Absolvierung „Praktische Ausbildung nach §26 MMHmG“ im Umfang von 875 UE möglich.
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