Heilmasseur Aufschulung
Unsere Heilmasseur Aufschulung ist staatlich anerkannt.
Wir können mittlerweile stolz auf eine 9-jährige Erfahrung in der Ausbildung zum Berufsbild Heilmasseur zurückblicken. Gerade diese Regelmäßigkeit der stattgefundenen Heilmasseur Aufschulung konnten wir nutzen, um den Inhalt, den didaktischen Aufbau und die praktische Heilmasseur Aufschulung stetig zu verbessern.
Durch Kooperationen mit verschiedensten Akademien und Schulen im In- und Ausland können wir auf ein noch größeres Repertoire an Fachlehrern und spezifischen Techniken zugreifen, die ebenfalls alle mit Zertifikat abgeschlossen werden können. Die Ausbildung zum „Heilmasseur“ versteht sich als Aufschulung vom „Medizinischen Masseur“ und umfasst 800 UE in Theorie und Praxis.
Der Heilmasseur erlangt durch die Aufschulung die Berechtigung, auf ärztliche Anordnung eigenverantwortlich Massagetherapien, Packungsanwendungen, Thermotherapien, Ultraschalltherapien und Spezialmassagen zu Heilzwecken durchzuführen.
Der Heilmasseur kann also ähnlich den Physiotherapeuten in seiner eigenen Praxis auf Zuweisung eines Arztes freiberuflich Patienten therapieren.
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Schwerpunkte in der Aufschulung
Die Aufschulung stellt grundsätzlich keine Wiederholung von bereits erlernten Techniken, sondern einerseits eine Vertiefung der Kenntnisse eines Medizinischen Masseurs und andererseits die gezielte Vorbereitung für die therapeutische und freiberufliche Tätigkeit am Kranken dar. Um das Qualitätsniveau bei der Ausbildung zum Heilmasseur hoch zu halten, werden besonders umfassende Kenntnisse der Anatomie, Physiologie und Pathologie des menschlichen Körpers sowie der Reflextherapien, Manuellen Lymphdrainage und energetischen Massagetechniken für die Aufschulung vorausgesetzt.
Der praxisnahe Unterricht in der Aufschulung wird durch Therapieformen wie:
- Tiefenmassage nach Dr. Marnitz [ART3+4]
- Spezielle Schmerztherapien, Manuelle Lymphdrainage und Kompressionstherapie mit Günther Bringezu [MIG], [MLR] und [KPT]
- Subcutane Reflextherapie nach Hermann Häfelin [SRT]
- Triggerpunkt Therapie mit der David G. Simons Academy, DGSA [MT1]
zu einem Ausbildungserlebnis, das Sie als Heilmasseur für die freiberufliche Arbeit am Patienten optimal vorbereitet.
Das Erlernen von gezielten Techniken zum Befunden und Therapieren von Wirbelsäulen- und Extremitätengelenken und Einführungen ins Fasziensystem stellen einen der Schwerpunkte in der Aufschulung zum Heilmassuer dar. Schließlich runden übergeordnete Behandlungskonzepte, in die bereits erlernte Techniken integriert werden können, Ihre Aufschulung ab.
All diese Zusatzmodule in der Ausbildung zum Heilmasseur sind regelrecht der Landesregierung gemeldet und gelten somit als integrativer Bestandteil der Aufschulung zum Heilmasseur. Sie haben die einzigartige Möglichkeit verschiedenste praxiserprobte Instruktoren aus verschiedenen Ländern kennen zu lernen und sie mit Ihren Praxisfragen konsultieren.
Trotz dem Einsatz sehr fachkompetenter schulexterner Instruktoren, legt die fachspezifische Leitung jedoch auch sehr großen Wert darauf, mit Ihnen einen „Bogen“ über das Erlernte zu spannen, damit Sie es zu verstehen und für die Praxis einsetzbar wird.
Um auch dem wissenschaftlichen Aspekt der Anatomie Rechnung tragen zu können, werden Übungen an bereits sezierten Präparaten am Institut für Anatomie der Medizinischen Fakultät Graz unter der Leitung von Univ. Prof. Dr. Andreas Weiglein durchgeführt.
DAUER
800 Unterrichtseinheiten, Ca. 5 Monate
TERMINE
Einstiegsmöglichkeiten 3x pro Jahr
KOSTEN
EUR 3.290,- AMS / Indigo-Preis
EUR 3.490,- Normalpreis
GESETZLICHE LAGE
Medizinischer Masseur und Heilmasseur Gesetz MMHmG BGBl. Nr. 169/2002.
VORAUSSETZUNGEN
Medizinischer Masseur. Vollendetes 17. Lebensjahr, positive Absolvierung der 9. Schulstufe, Gesundheitszeugnis über die körperliche und geistige Eignung (Original, nicht älter als 3 Monate), einwand- freier Leumund (polizeiliches Führungszeug- nis, Original, nicht älter als 3 Monate), Meldezettel (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Passfoto
TÄTIGKEITSBEREICH
Therapien am Patienten, freiberuflich in eigener Praxis oder auch im Angestelltenverhältnis, jeweils auf Zuweisung des Arztes.
Die Ausbildung wird in aufbauenden Modulen durchgeführt. Theoretischer Unterricht und praktische Übungen im Ausmaß von 535 UE als Modulsystem im Ausbildungszentrum Bergler und ein Heimstudium mit Arbeitsskriptum von 265 UE. Auch berufsbegleitend möglich.
Staatlich kommissionelle Abschlussprüfung im Ausbildungszentrum Bergler, Berufsbezeichnung: „Heilmasseurin“ - „Heilmasseur“
Heilmasseure haben die Pflicht sich nach den neuesten Entwicklungen und Erkenntnissen der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften, die für den Tätigkeitsbereich maßgeblich sind, regelmäßig fortzubilden. Das Mindestmaß der Fortbildungsverpflichtung beträgt 40 Stunden innerhalb von fünf Jahren. (MMHmG BGBl 169/2002 §2(2) Allgemeine Berufspflichten)
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