Medizinischer Masseur
entsprechend Massageverordnung BGBl. 68/2003 und MMHmG
Bisher war es nur dem physiotherapeutischen Dienst vorbehalten, spezielle Massagebehandlungen wie Manuelle Lymphdrainage, Reflexzonentherapien, Akupunkttherapien zum therapeutischen Zweck am Kranken durchzuführen.
Das „Medizinischer Masseur und Heilmasseur Gesetz“ regelt die Erweiterung des Tätigkeitsbereiches der Masseure und somit die Ausbildung für den Heilmasseur sowie die Schaffung eines Medizinischen Masseurs.
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Den Medizinischen Masseuren ist es möglich, im Angestelltenverhältnis auch spezielle Massagetherapien am Kranken unter Anleitung eines Arztes durchzuführen. Daher ist die gesamte Ausbildung auf die therapeutische Tätigkeit bzw. Behandlung von Kranken ausgerichtet.
INHALT
Die ganze Ausbildung ist auf die Behandlung von Kranken ausgerichtet. Die Grundmassagearten wie die Klassische Massage, Manuelle Lymphdrainage, die Reflexzonentherapien, Tiefenmassage und einer energetischen Massagetherapie gewährleisten eine ganzheitliche Behandlung. Neben Dokumentation, Thermo- und Ultraschalltherapie spielen die medizinischen Ausbildungsinhalte wie Anatomie, Physiologie und Pathologie eine große Rolle.
GLIEDERUNG DER AUSBILDUNG
- Basisausbildung für Massage BA
- Fußreflexzonentherapie RTF
- Manuelle Lymphdrainage - Basis ML 1
- Anatomie und Pathologie 2 AP 2
- Dokumentation DK
- Bindegewebs- und Segmentmassage RT 1+2
- Anatomie und Pathologie 3 AP 3
- Akupunktmassage - Basis APM 1
- Befunden und Behandeln RT 3
- Kommunikation KO
- Palpation PAL
- Recht RE
- Manuelle Lymphdrainage - Therapie ML 2
- MM Ergänzungslehrgang MME
DAUER
Ca. 11 Monate, 1.900 UE. Medizinischer Masseur 1.025 UE, Berufspraktikum 875 UE
KOSTEN
Medizinischer Masseur Intensiv
inkl. Skripten, inkl. einmaliger Prüfungsgebühr
EUR 4.990,- AMS/Indigo-Preis
EUR 5.200,- Normalpreis
Berufsbegleitend:
Modulweise Abrechnung nach gültiger Preisliste
GESETZLICHE LAGE
Medizinischer Masseur und Heilmasseur Gesetz – MMHmG BGBl. Nr. 169/2002.
VORAUSSETZUNGEN
Vollendetes 17. Lebensjahr, positive Absolvierung der 9. Schulstufe, Gesundheitszeugnis über die körperliche und geistige Eignung (Original, nicht älter als 3 Monate), einwandfreier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis, Original, nicht älter als 3 Monate), Meldezettel (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Passfoto
TÄTIGKEITSBEREICH
Im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses in
- einer Krankenanstalt oder Kuranstalt
- einem Rechtsträger einer sonstigen unter ärztlicher Leitung oder Aufsicht stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen (Ambulatorium, Physikalisches Institut, …)
- einem freiberuflich tätigen Arzt oder einer Gruppenpraxis oder
- einem freiberuflich tätigen diplomierten Physiotherapeuten erfolgen.
Die Ausbildung wird in aufbauenden Modulen durchgeführt und kann durchgehend als auch berufsbegleitend absolviert werden.
Nach dem theoretischen Unterricht und den praktischen Übungen im Ausmaß von 1025 UE folgt die Praktische Ausbildung mit Patientenkontakt (Berufspraktikum) im Ausmaß von 875 UE.
Berufsbegleitend muss die Ausbildung innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen sein, wobei das Berufspraktikum ab den Modulen im Umfang von 360 UE begonnen werden kann.
ABSCHLUSS - BERUFSBEZEICHNUNG
Staatlich kommissionelle Abschlussprüfung im Ausbildungszentrum Bergler, „Medizinische Masseurin“ - „Medizinischer Masseur“
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