
DIPLOM in der allg. GESUNDHEITS- und KRANKENPFLEGE
Verkürzte Ausbildung für Pflegehelfer/Innen zum gehobenen Dienst für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege nach §44 GuKG
Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ist der pflegerische Teil der gesundheitsfördernden, präventiven, diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten. Er umfasst die Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersstufen bei körperlichen und psychischen Erkrankungen, die Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Schwerkranker und Sterbender sowie die pflegerische Mitwirkung an der Rehabilitation, der primären Gesundheitsversorgung, der Förderung der Gesundheit und der Verhütung von Krankheiten im intra- und ex tramuralen Bereich.
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ZIELGRUPPE
Personen, die eine Berufsberechtigung als Pflegehelfer gemäß dem Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG) besitzen und die Pflegehilfe in einem Dienstverhältnis durch zwei Jahre vollbeschäftigt (mind. 3200 Arbeitsstunden) oder entsprechend länger bei Teilzeitbeschäftigung ausgeübt haben, sind berechtigt, eine verkürzte Ausbildung zu gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege zu absolvieren.
TÄTIGKEITSBEREICH
Eine Berufsausübung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege kann im Dienstverhältnis zu Krankenanstalten, ärztlichen Ordinationen, Seniorenheimen, in der Hauskrankenpflege, Tages-, Gesundheits- und Sozialzentren, Rehabilitationszentren, Behinderteneinrichtungen, in der privaten Pflege etc. erfolgen.
Die Tätigkeitsbereiche umfassen eigenverantwortliche, mitverantwortliche und interdisziplinäre Tätigkeiten:
- Erhebung der Pflegeanamnese
- Feststellung der Pflegediagnose
- Planung von Pflegezielen, Durchführung der Pflegemaßnahmen
- Evaluation der Pflege
- Information über Krankheitsvorbeugung und Anwendung von gesundheitsfördernden Maßnahmen
- psychosoziale Betreuung
- Dokumentation des Pflegeprozesses
- Organisation der Pflege
- Anleitung und Überwachung des Hilfspersonals
- Anleitung und Begleitung von Auszubildenden
- Mitwirken an der Pflegeforschung
DAUER
2 Jahre, 3006 Unterrichtseinheiten
Die Ausbildung ist in Theorie- und Praktikumsblöcke eingeteilt. Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten und eine Praktikumsstunde 60 Minuten.
Die Schulzeit während der Theorieblöcke findet von Di – Do, jeweils von 08:00 – 16:45 Uhr, Fr von 08:00 – 13:00 Uhr statt. Ein Theorieblock umfasst 36 Unterrichtseinheiten. Ein Praktikumsblock, welcher von Mo – Fr stattfindet, umfasst 40 Wochenstunden.
AUSBILDUNGSORT
Ausbildungszentrum Bergler
"Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege"
Babenbergerstrasse 88, 8020 Graz
Voraussetzungen zum AUSWAHLVERFAHREN
- Bestätigung über bestehendes Dienstverhältnis
- Dienstgebereinverständiserklärung
- Nachweis von mind. 3200 absolvierten Arbeitsstunden als PflegehelferIn
- Lebenslauf
- 1 Passfoto
- PflegehelferInnenzeugnis inklusive Notenauszüge und Stundennachweise
- Schulabschlusszeugnis Berufsabschlusszeugnis
- Staatsbürgerschaftnachweis
- Geburtsurkunde und dementsprechende Dokumente bei Namensänderung
Nach positivem Abschluss des Auswahlverfahrens freuen wir uns auf Ihre Anmeldung für die Ausbildung. Hierfür sind folgende Unterlagen nach zu reichen:
- Strafregisterbescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Gesundheits- und Untersuchungsblatt (Vorlagen erhalten Sie mit der Zusage)
Nach positiver Absolvierung der Ausbildung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung
„Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester“ bzw. “Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger“ zu führen.
FOLGENDER KURS ist für die Erlangung des Berufsbildes „Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester“ bzw. “Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger“ notwendig:
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