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FH JOANNEUM:  (© )

LAB1:  (© )

LABORGEHILFE staatl. geprüft

gem. §44 lit. d und §51 MTF-SHD-G

Die FH JOANNEUM Graz und das Ausbildungszentrum Bergler beschreiten bei der Ausbildung zum/zur Laborgehilfen /In gemeinsame Wege! Lehrbeauftragte berufsspezifische MitarbeiterInnen am Studiengang Biomedizinische Analytik der FH JOANNEUM übernehmen den Unterricht in der Ausbildung zu Laborgehilfen/Innen in den Laborräumen der FH JOANNEUM!

  • Basisinfo zu LABORGEHILFE staatl. geprüft
  • Ablauf, Besonderheiten zu LABORGEHILFE staatl. geprüft
  • Abschluß von LABORGEHILFE staatl. geprüft
  • Fortbildungen zu LABORGEHILFE staatl. geprüft
  • Kursinformationen zu LABORGEHILFE staatl. geprüft



Synonyme:
Nicht diplomierter Medizinischer Laborgehilfe, Nicht diplomierte Medizinische Laborgehilfin, Medizinisch-technischer Laborgehilfe, Medizinisch-technische Laborgehilfin, Medizinische Laborhilfe, Laborgehilfe, Laborgehilfin


KURSINHALT

  • Grundzüge der Hygiene und Infektionslehre einschließlich Entwesung, Desinfektion  und Sterilisation
    Begriffsdefinition, Infektionslehre, Mikrobiologie, Immunologie, Untersuchungsmaterial, Praktische Hygiene, Persönliche Hygiene
  • Einführung in die Grundbegriffe der medizinischen Laboratoriumsarbeiten
    Grundlagen der Chemie, Laborkunde, Laborpraxis, Einführung in die qualitative und quantitative Analyse
  • Einfache Gerätelehre, Pflege der Geräte
    Untersuchungen durch den Arzt / durch die Ärztin, Gerätekunde, Untersuchungsverfahren
  • Grundzüge der Strahlenkunde und des Strahlenschutzes Strahlenarten, Strahlenschutz, Strahlenunfall
  • Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes Berufe des Gesundheitswesens, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG 1997), Berufspflichten, Patientenrechte, Krankenanstaltengesetz, Apothekergesetz, Arzneimittelgesetz, sanitätspolizeiliche Vorschriften, individuelles und kollektives Arbeitsrecht,  Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmerschutz, Grundzüge der Kranken-, Unfall- und  Pensionsversicherung, Pflegegeldgesetz


DAUER
Ca. 4 Wochen, 142 UE

KOSTEN
€ 899.- (AMS/Indigopreis)
€ 949.- (Normalpreis)

inklusive Skriptum und einmaliger Prüfungsgebühr

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GESETZLICHE LAGE
Medizinisch-technischer Fachdienst und Sanitätshilfsdienste Gesetz (MTF-SHD-G) gem. §44 lit. f und §51

VORAUSSETZUNGEN
Vollendetes 17. Lebensjahr, positive Absolvierung der 9. Schulstufe, Gesundheitszeugnis über die körperliche und geistige Eignung (Original, nicht älter als 3 Monate), einwand- freier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis, Original, nicht älter als 3 Monate), Meldezettel (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Passfoto

TÄTIGKEITSBEREICH
In Privatlaboratorien von Fachärzten, sowie in medizinischen Laboratorien von Krankenanstalten, Forschungsinstituten und in der pharmazeutischen und chemischen Industrie werden unter Aufsicht und Anleitung von Ärzten, Chemikern oder medizinisch-technischem Fachpersonaleinfache Hilfsdienste durchgeführt.

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KURSABLAUF
  • Donnerstagnachmittag (14:00-18:00) FH JOANNEUM
  • Freitag (8:00-12:00 und 13:00-15:00) FH JOANNEUM        
  • Samstag (8:00-12:00 und 13:00-17:00) Ausbildungszentrum Bergler


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Staatlich kommissionelle Abschlussprüfung im Ausbildungszentrum Bergler „Laborgehilfin“ - „Laborgehilfe“

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Verkürzte Ausbildungen für Laborgehilfen:



zur Informationsauswahl FOLGENDER KURS ist für die Erlangung des Berufsbildes „Staatl. gepr. LABORGEHILFE“ notwendig:
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