OPERATIONSGEHILFE staatl. gepr.
gem. §44 lit. c und §51 MTF-SHD-G
Die Operationsgehilfen unterstützen während eines operativen Eingriffes die operierenden Ärzte und Ärztinnen bzw. das diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonal durch einfache Hilfsdienste und Handreichungen.
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Aus diesem Grunde findet diese Berufgruppe sowohl in Arztpraxen als auch in Krankenanstalten und Universitätskliniken ihr Betätigungsfeld. Um dafür optimal vorbereitet zu sein, beinhaltet diese Berufsausbildung Grundzüge der Krankenhaushygiene und Infektionslehre einschließlich Entwesung, Desinfektion und Sterilisation, Instrumenten- und Gerätelehre, Grundzüge der ersten Hilfe einschließlich Verbandslehre und Krankenbetreuung, Grundzüge der Strahlenkunde und des Strahlenschutzes, Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes sowie Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus. Um sie auch auf die Praxis vorzubereiten, ist an die Ausbildung ein Praktikum in einem OP gekoppelt.
INHALT
Grundzüge der Administration in Ordinationen Instrumenten, Apparate und Gerätelehre, Erste Hilfe und Verbandslehre, Hygiene und Infektionslehre, Strahlenkunde und Strahlenschutz Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
DAUER
Ca. 4 Wochen, 144 UE
KOSTEN
Inkl. Skripten und Prüfugnsgebühr
€ 615.- (AMS/Indigopreis)
€ 655.- (Normalpreis)
GESETZLICHE LAGE
Medizinisch-technischer Fachdienst und Sanitätshilfsdienste Gesetz (MTF-SHD-G) gem. §44 lit. f und §51
VORAUSSETZUNGEN
Vollendetes 17. Lebensjahr, positive Absolvierung der 9. Schulstufe, Tuberkulin Test nach Mandel Mantoux (vor Antritt der Ausbildung!!), Hepatitis Impfung (vor Antritt der Ausbildung!!), Amtsärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung (Original, nicht älter als 3 Monate), einwandfreier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis, Original, nicht älter als 3 Monate), Meldezettel (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Passfoto
TÄTIGKEITSBEREICH
Im Angestelltenverhältnis in Arztpraxen, Privatkliniken, Ambulatorien, Rehabilitationszentren, Krankenhäusern, betriebsärztlichen Abteilungen von Unternehmungen, ausgenommen in zahnärztlichen Ordinationen.
Sollten schon Ausbildungen zum Ordinationsgehilfen und/oder Laborgehilfen abgeschlossen sein, werden einzelne Fächer angerechnet, wobei die Ausbildung nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf.
Staatlich kommissionelle Abschlussprüfung im Ausbildungszentrum Bergler „Operationsgehilfin“ - „Operationsgehilfe“
Verkürzte Ausbildungen für Operationsgehilfen:
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