ORDINATIONSGEHILFE staatl. gepr.
gem. §44 lit. f und §51 MTF-SHD-G
Der/die Ordinationsgehilfe /Innen leisten Hilfsdienste in ärztlichen Ordinationen. Sie unterstützen ÄrztInnen bei der Behandlung von PatientInnen und führen die in der Arztpraxis anfallenden Büroarbeiten durch.
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Im Allgemeinen helfen sie bei Untersuchungen und Behandlungen, indem sie z.B. Verbände anlegen und Injektionen vorbereiten. Weiters stellen sie die medizinischen Apparaturen und Instrumente für Untersuchungen und kleinere operative Eingriffe bereit. Sie reinigen und desinfizieren die verwendeten Instrumente, kontrollieren die Lagerbestände (z.B. Verbandsmaterial) und geben bei Bedarf Nachbestellungen auf. Den größeren Teil ihrer Arbeit bilden allerdings Verwaltungs- und Organisationsaufgaben. Sie führen die Krankenkartei, die alle wichtigen Personal-, Diagnose- und Behandlungsdaten der PatientInnen enthält. Sie schreiben z.B. Befunde und Mitteilungen an andere ÄrztInnen oder PatientInnen und führen den Schreibverkehr mit den Krankenkassen.
INHALT
Grundzüge der Administration in Ordinationen Instrumenten, Apparate und Gerätelehre, Erste Hilfe und Verbandslehre, Hygiene und Infektionslehre, Strahlenkunde und Strahlenschutz Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
DAUER
Ca. 4 Wochen, 144 UE
KOSTEN
Inkl. Skripten und Prüfugnsgebühr
€ 615.- (AMS/Indigopreis)
€ 655.- (Normalpreis)
GESETZLICHE LAGE
Medizinisch-technischer Fachdienst und Sanitätshilfsdienste Gesetz (MTF-SHD-G) gem. §44 lit. f und §51
VORAUSSETZUNGEN
Vollendetes 17. Lebensjahr, positive Absolvierung der 9. Schulstufe, Gesundheitszeugnis über die körperliche und geistige Eignung (Original, nicht älter als 3 Monate), einwand- freier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis, Original, nicht älter als 3 Monate), Meldezettel (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Passfoto
TÄTIGKEITSBEREICH
Im Angestelltenverhältnis in Arztpraxen, Privatkliniken, Ambulatorien, Rehabilitationszentren, Krankenhäusern, betriebsärztlichen Abteilungen von Unternehmungen, ausgenommen in zahnärztlichen Ordinationen.
Sollten schon Ausbildungen zum Operationsgehilfen und/oder Laborgehilfen abgeschlossen sein, werden einzelne Fächer angerechnet, wobei die Ausbildung nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf.
Staatlich kommissionelle Abschlussprüfung im Ausbildungszentrum Bergler „Ordinationsgehilfin“ - „Ordinationsgehilfe“
Verkürzte Ausbildungen für Ordinationsgehilfen:
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