BERUFE A - Z/Pflege/Ordinationsgehilfe/




ORDI:  (© )

ORDINATIONSGEHILFE staatl. gepr.

gem. §44 lit. f und §51 MTF-SHD-G

Der Ordinationsgehilfe leistet Hilfsdienste in ärztlichen Ordinationen. Sie unterstützen Ärzte bei der Behandlung von Patienten und führen die in der Arztpraxis anfallenden Büroarbeiten durch.


  • Basisinfo zu ORDINATIONSGEHILFE staatl. gepr.
  • Ablauf, Besonderheiten zu ORDINATIONSGEHILFE staatl. gepr.
  • Abschluß von ORDINATIONSGEHILFE staatl. gepr.
  • Fortbildungen zu ORDINATIONSGEHILFE staatl. gepr.
  • Kursinformationen zu ORDINATIONSGEHILFE staatl. gepr.



Im Allgemeinen helfen sie bei Untersuchungen und Behandlungen, indem sie z.B. Verbände anlegen und Injektionen vorbereiten. Weiters stellen sie die medizinischen Apparaturen und Instrumente für Untersuchungen und kleinere operative Eingriffe bereit. Sie reinigen und desinfizieren die verwendeten Instrumente, kontrollieren die Lagerbestände (z.B. Verbandsmaterial) und geben bei Bedarf Nachbestellungen auf. Den größeren Teil ihrer Arbeit bilden allerdings Verwaltungs- und Organisationsaufgaben. Sie führen die Krankenkartei, die alle wichtigen Personal-, Diagnose- und Behandlungsdaten der PatientInnen enthält. Sie schreiben z.B. Befunde und Mitteilungen an andere ÄrztInnen oder PatientInnen und führen den Schreibverkehr mit den Krankenkassen.

INHALT
Grundzüge der Administration in Ordinationen Instrumenten, Apparate und Gerätelehre, Erste Hilfe und Verbandslehre, Hygiene und Infektionslehre, Strahlenkunde und Strahlenschutz Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

DAUER
Ca. 4 Wochen, 144 UE

KOSTEN
€ 615.- (AMS/Indigopreis)
€ 655.- (Normalpreis)

Inkl. Skripten und einmaliger Prüfugnsgebühr

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GESETZLICHE LAGE
Medizinisch-technischer Fachdienst und Sanitätshilfsdienste Gesetz (MTF-SHD-G) gem. §44 lit. f und §51

VORAUSSETZUNGEN
Vollendetes 17. Lebensjahr, positive Absolvierung der 9. Schulstufe, Gesundheitszeugnis über die körperliche und geistige Eignung (Original, nicht älter als 3 Monate), einwand- freier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis, Original, nicht älter als 3 Monate), Meldezettel (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Passfoto

TÄTIGKEITSBEREICH
Im Angestelltenverhältnis in Arztpraxen, Privatkliniken, Ambulatorien, Rehabilitationszentren, Krankenhäusern, betriebsärztlichen Abteilungen von Unternehmungen, ausgenommen in zahnärztlichen Ordinationen.

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Sollten schon Ausbildungen zum Operationsgehilfen und/oder Laborgehilfen abgeschlossen sein, werden einzelne Fächer angerechnet, wobei die Ausbildung nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf.

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Staatlich kommissionelle Abschlussprüfung im Ausbildungszentrum Bergler „Ordinationsgehilfin“ - „Ordinationsgehilfe“

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Verkürzte Ausbildungen für Ordinationsgehilfen:

    Laborgehilfe für Ordinationsgehilfen [LAO]
    Operationsgehilfe für Ordinationsgehilfen [OPL]


zur Informationsauswahl FOLGENDER KURS ist für die Erlangung des Berufsbildes „Staatl. gepr. ORDINATIONSGEHILFE“ notwendig:
J.Bergler GmbH
Babenbergerstraße 88
A-8020 Graz
Tel.: +43 316 38 10 71
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