| SITEMAP  |  NEWSLETTER
 


PFL1:  (© )

PFLEGEHELFER, staatl. gepr.


Der staatlich geprüfte Pflegehelfer ist eine nach dem Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz (GuKG) geregelte Ausbildung.
Die Genehmigung zur Abhaltung dieser Ausbildung erteilt die jeweilige Landesregierung.

Die Ausbildung erstreckt sich über 1600 Stunden, wobei 800 Stunden Theorie mit praktischen Übungen beinhalten und die restlichen 800 Stunden eine praktische Ausbildung in Form eines Berufspraktikums darstellen.


  • Basisinfo zu PFLEGEHELFER, staatl. gepr.
  • Abschluß von PFLEGEHELFER, staatl. gepr.
  • Kursinformationen zu PFLEGEHELFER, staatl. gepr.



Der Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe umfasst die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen und die Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen, einschließlich der sozialen Betreuung der Patienten oder Klienten und der Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten.

Die Durchführung von pflegerischen Maß- nahmen darf nur nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen. Sie umfasst insbesondere:
1. Durchführung von Grundtechniken der Pflege
2. Durchführung von Grundtechniken der Mobilisation
3. Körperpflege und Ernährung
4. Krankenbeobachtung
5. prophylaktische Pflegemaßnahmen
6. Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen und
    Pflege, Reinigung und Desinfektion von Behelfen.


zur Informationsauswahl
GESETZLICHE LAGE
Gesundheits- und Krankenpflege Gesetz (GuKG), Ausbildungsverordnung zum Pflegehelfer

VORAUSSETZUNGEN
Positiv absolvierte 9. Schulstufe oder Lehrabschlussprüfung, Vollendetes 17. Lebensjahr, einwandfreier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis), ärztliches Gesundheitszeugnis

TÄTIGKEITSBEREICH
Im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einer Krankenanstalt, zum Träger sonstiger unter ärztlicher oder pflegerischer Leitung oder Aufsicht stehender Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Nachsorge, der Behindertenbetreuung, der Betreuung pflegebedürftiger Menschen oder der Gewinnung von Blut oder Blutbestandteilen dienen oder die andere Gesundheitsdienste und soziale Dienst anbiete, oder zu freiberuflich tätigen Ärzten, zu freiberuflich tätigen Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und zu Einrichtungen oder Gebietskörperschaften, die Hauskrankenpflege anbieten.

zur Informationsauswahl
Staatliche kommisionelle Abschlussprüfung im Ausbildungszentrum Bergler zum "Pfelgehelfer"

zur Informationsauswahl FOLGENDER KURS ist für die Erlangung des Berufsbildes „PFLEGEHELFER“ notwendig:
zurück zur Startseite der Massageschule Bergler
  Zum Seitenanfang  |  Zur Druckansicht   STARTSEITE  |  SITEMAP  |  IMPRESSUM  |  SUCHE


© 2009 Bergler Ausbildungszentrum, J. Bergler GmbH. Ihr Spezialist für Massageschule, Massage Ausbildung & Massagekurs

[Ausbildung Pflegehelfer - Weiterbildung Pflegehelfer - Pflegehilfe Ausbildung | ]