Bergler Ausbildungszentrum

Heilmasseur

Unsere Heilmasseur Aufschulung ist staatlich anerkannt. 
 
Wir können mittlerweile stolz auf eine 10-jährige Erfahrung in der Ausbildung zum Berufsbild Heilmasseur zurückblicken. Gerade diese Regelmäßigkeit der stattgefundenen Heilmasseur Aufschulung konnten wir nutzen, um den Inhalt, den didaktischen Aufbau und die praktische Heilmasseur Aufschulung stetig zu verbessern.

Durch Kooperationen mit verschiedensten Akademien und Schulen im In- und Ausland können wir auf ein noch größeres Repertoire an Fachlehrern und spezifischen Techniken zugreifen, die ebenfalls alle mit Zertifikat abgeschlossen werden können. Die Ausbildung zum „Heilmasseur“ versteht sich als Aufschulung vom „Medizinischen Masseur“ und umfasst 800 UE in Theorie und Praxis. 

Der Heilmasseur erlangt durch die Aufschulung die Berechtigung, auf ärztliche Anordnung eigenverantwortlich Massagetherapien, Packungsanwendungen, Thermotherapien, Ultraschalltherapien und Spezialmassagen zu Heilzwecken durchzuführen.

Der Heilmasseur kann also ähnlich den Physiotherapeuten in seiner eigenen Praxis auf Zuweisung eines Arztes freiberuflich Patienten therapieren. 

Basisinfo

Gesetzliche Lage: 
Medizinischer Masseur und Heilmasseur Gesetz MMHmG BGBl. Nr. 169/2002. 

Voraussetzungen:
Medizinischer Masseur. Vollendetes 17. Lebensjahr, positive Absolvierung der 9. Schulstufe, Gesundheitszeugnis über die körperliche und geistige Eignung (Original, nicht älter als 3 Monate), einwand- freier Leumund (polizeiliches Führungszeug- nis, Original, nicht älter als 3 Monate), Meldezettel (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Passfoto

Tätigkeitsbereich: 
  • Therapien am Patienten
  • freiberuflich in eigener Praxis oder
  • auch im Angestelltenverhältnis, jeweils auf Zuweisung des Arztes

Ablauf / Besonderheiten

Die Ausbildung wird in aufbauenden Modulen durchgeführt.

Theoretischer Unterricht und praktische Übungen im Ausmaß von 535 UE als Modulsystem im Ausbildungszentrum Dr. Bergler und ein Heimstudium mit Arbeitsskriptum von 265 UE.

Auch berufsbegleitend möglich. 
Die Wochenendkurse zur Heilmasseur Ausbildung finden in der Regel jedes zweite Wochenende statt.

Abschluss Heilmasseur

Abschluss
Staatlich kommissionelle Abschlussprüfung im
Ausbildungszentrum Dr. Bergler

Berufsbezeichnung
„Heilmasseurin“ - „Heilmasseur“

Heilmasseure haben die Pflicht sich nach den neuesten Entwicklungen und Erkenntnissen der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften, die für den Tätigkeitsbereich
maßgeblich sind, regelmäßig fortzubilden.

Das Mindestmaß der Fortbildungsverpflichtung beträgt 40 Stunden innerhalb von fünf Jahren.
(MMHmG BGBl 169/2002 §2(2) Allgemeine Berufspflichten)


Fortbildungen

Akupunktmassage - Aufbau (APM 2)

15.11. - 24.11.

Cranio-Sacrale Osteopathie - Aufbau (CST2)

01.11. - 03.11.

Cranio-Sacrale Osteopathie (CST)

30.09. - 04.10.

Elektrotherapie - Spezialqualifikation (ETH)

22.07. - 01.08., 21.10. - 31.10.

Faszienbehandlung - Aufbau (FBH2)

26.07. - 28.07.

Faszienbehandlung (FBH)

08.07. - 11.07.

Hydro- und Balneotherapie (HBT)

18.11. - 26.11.

Kinesiology Taping Basis 1 (KTB1)

30.11. - 01.12.

Kinesiology Taping Basis 1+2 (PHT)

25.09. - 27.09.

Kinesiology Taping Basis 2 (KTB2)

26.09. - 27.09.

Kompressionstherapie (KPT)

14.11. - 15.11.

Manuelle Lymphdrainage - Refreshing u. Aufbau (MLR)

08.11. - 10.11., 11.11. - 13.11.

Marnitztherapie (MAR)

17.06. - 21.06.

Migräne und Kopfschmerz - Komplexe physikalische Therapie (MIG)

06.11. - 07.11., 16.11. - 17.11.

Moxen und Schröpfen (MS)

08.11. - 10.11.

Myofasziales Tapen (MFT)

28.09. - 29.09.

Narbenbehandlung und Lymph-Taping (NBH)

Ohrakupunktmassage - Basis (OAM1)

04.10. - 13.10.

Osteopathische Befunderhebung (OBE)

06.07. - 14.07.

Sportmasseur, Dipl. (SPM)

02.08. - 08.09.

Subcutane Reflex Therapie 1 nach Häfelin (SRT)

22.05. - 24.05., 27.09. - 29.09.

Triggerpunkt - Therapie (MT1)

16.12. - 19.12.

Viszerale Manipulation (VZM)

07.09. - 15.09.