Gesetzliche Lage: Medizinischer Masseur und Heilmasseur Gesetz – MMHmG BGBl. Nr. 169/2002 Voraussetzungen: Vollendetes 17. Lebensjahr, positive Absolvierung der 9. Schulstufe, Gesundheitszeugnis über die körperliche und geistige Eignung (Original, nicht älter als 3 Monate), einwandfreier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis, Original, nicht älter als 3 Monate), Meldezettel (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Passfoto
Tätigkeitsbereich: Im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses in:
- einer Krankenanstalt oder Kuranstalt
- einem Rechtsträger einer sonstigen unter ärztlicher Leitung oder Aufsicht stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen (Ambulatorium, Physikalisches Institut, …)
- einem freiberuflich tätigen Arzt oder einer Gruppenpraxis oder
- einem freiberuflich tätigen diplomierten Physiotherapeuten erfolgen.