Bergler Ausbildungszentrum

Operationsgehilfe, staatl. gepr.

gem. §44 lit. c und §51 MTF-SHD-G 

Die Operationsgehilfen unterstützen während eines operativen Eingriffes die operierenden Ärzte und Ärztinnen bzw. das diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonal durch einfache Hilfsdienste und Handreichungen.

Aus diesem Grunde findet diese Berufgruppe sowohl in Arztpraxen als auch in Krankenanstalten und Universitätskliniken ihr Betätigungsfeld. Um dafür optimal vorbereitet zu sein, beinhaltet diese Berufsausbildung Grundzüge der Krankenhaushygiene und Infektionslehre einschließlich Entwesung, Desinfektion und Sterilisation, Instrumenten- und Gerätelehre, Grundzüge der ersten Hilfe einschließlich Verbandslehre und Krankenbetreuung, Grundzüge der Strahlenkunde und des Strahlenschutzes, Grundzüge des
Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes sowie Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus.

Basisinfo

Gesetzliche Lage: 
Medizinisch-technischer Fachdienst und Sanitätshilfsdienste Gesetz (MTF-SHD-G) gem. §44 lit. f und §51

Nutzen Sie die letzten Möglichkeiten vor der Gesetzesänderung! Ab 2014 werden die Ausbildungen von 144 Unterrichtseinheiten auf ca. 1200 Unterrichtseinheiten angehoben.
Die angebotenen Ausbildungen gem. §44 lit. f und §51 MTF-SHD-G haben auch ab 2014 die volle Anerkennung.


Voraussetzungen: 
Vollendetes 17. Lebensjahr, positive Absolvierung der 9. Schulstufe, Gesundheitszeugnis über die körperliche und geistige Eignung (Original, nicht älter als 3 Monate), einwand- freier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis, Original, nicht älter als 3 Monate), Meldezettel (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Passfoto

Tätigkeitsbereich: 
Im Angestelltenverhältnis in Arztpraxen, Privatkliniken, Ambulatorien, Rehabilitationszentren, Krankenhäusern, betriebsärztlichen Abteilungen von Unternehmungen, ausgenommen in zahnärztlichen Ordinationen.

Ablauf / Besonderheiten

Sollten schon Ausbildungen zum Ordinationsgehilfen und/oder Laborgehilfen abgeschlossen sein, werden einzelne Fächer angerechnet, wobei die Ausbildung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen darf.

Abschluss

Staatlich kommissionelle Abschlussprüfung im
Ausbildungszentrum Dr. Bergler.
Berufsbezeichnung: „Operationsgehilfin“ - „Operationsgehilfe“

Kurse

  Operationsgehilfe, staatl. gepr. (OP)
gem. §44 lit. c und §51 MTF-SHD-G

Fortbildungen

Wenn Sie bereits die Ausbildung zum Operationsgehilfen absolviert haben, und die Ausbildung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, können Sie eine verkürzte Ausbildung zum Laborgehilfen oder Ordinationsgehilfen machen.
  Laborgehilfe für Operationsgehilfen (LOP)
gem. §44 lit. d und §51 MTF-SHD-G
  Ordinationsgehilfe für Operationsgehilfen (ORO)
gem. §44 lit. d und §51 MTF-SHD-G