Gesetzliche Lage:
Medizinisch-technischer Fachdienst und Sanitätshilfsdienste Gesetz (MTF-SHD-G) gem. §44 lit. f und §51
Nutzen Sie die letzten Möglichkeiten vor der Gesetzesänderung! Ab 2014 werden die Ausbildungen von 144 Unterrichtseinheiten auf ca. 1200 Unterrichtseinheiten angehoben.
Die angebotenen Ausbildungen gem. §44 lit. f und §51 MTF-SHD-G haben auch ab 2014 die volle Anerkennung.
Voraussetzungen:
Vollendetes 17. Lebensjahr, positive Absolvierung der 9. Schulstufe, Gesundheitszeugnis über die körperliche und geistige Eignung (Original, nicht älter als 3 Monate), einwand- freier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis, Original, nicht älter als 3 Monate), Meldezettel (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Passfoto
Tätigkeitsbereich:
Im Angestelltenverhältnis in Arztpraxen, Privatkliniken, Ambulatorien, Rehabilitationszentren, Krankenhäusern, betriebsärztlichen Abteilungen von Unternehmungen, ausgenommen in zahnärztlichen Ordinationen.