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Gesetzesänderung - Achtung!

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Seit langem schon ist ein neues Gesetz (MAB) bezüglich der Ausbildung zum OP-Gehilfen und zur Ordinationsgehilfin in Planung. Nun ist die Begutachtungsfrist vorbei und der Gesetzesentwurf wird dem Parlament vorgelegt.

Die Ausbildungen werden künftig ca. 10mal länger dauern als bisher. Anders ausgedrückt, die Ausbildung wird ca. 7 Monate dauern, statt bisher 4 Wochen!!

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Ordinationsgehilfin Ausbildung

OrdinationsgehilfInnen leisten Hilfsdienste in ärztlichen Ordinationen. Sie unterstützen ÄrztInnen bei der Behandlung von PatientInnen und führen die in der Arztpraxis anfallenden Büroarbeiten durch.
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Operationsgehilfen Ausbildung

Die Operationsgehilfen unterstützen während eines operativen Eingriffes die operierenden ÄrzteInnen durch einfache Hilfsdienste.
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Information

§ 52/7 MTF-SHD Gesetz - Medizinischer Hilfsdienst

Die Tätigkeit als Ordinationsgehilfin, Laborgehilfin oder Operationsgehilfin darf berufsmäßig zwar bereits vor Ablegung der Ausbildung ausgeübt werden, jedoch ist innerhalb von zwei Jahren ab Berufsantritt die erfolgreiche Absolvierung dieser Ausbildung nachzuweisen, sonst erlischt die Berechtigung zur weiteren berufsmäßigen Ausübung der Tätigkeit.

Wir möchten auch Ihre Mitarbeiter zu dieser Gelegenheit einladen, deren Ausbildung zum OP-Gehilfen oder zur Ordinationsgehilfin zu beginnen bzw. abzuschließen.

In diesem Sinne freue ich mich auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern!


Mit kollegialen Grüßen

Dr.med. Josef Bergler

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