Gewerbliche/r Masseur/in (GM)
gemäß Massageverordnung BGBl. 68/2003
Nach Abschluss dieser Ausbildung ist es Ihnen möglich, im Angestelltenverhältnis spezielle Massagetechniken, wie die Klassische Massage, Fußreflexzonentherapie, Bindegewebe- und Segmentmassage, Akupunktmassage und Manuelle Lymphdrainage an gesunden Menschen in SPA- und Wellnessbereichen anzuwenden.
Der Weg in die Selbstständigkeit wird über die Gewerbeordnung des reglementierten Gewerbes der Masseure definiert.
Um den Gewerbeschein lösen zu können, benötigt man einerseits die Befähigungsprüfung, die das fachtheoretische und fachspezifische Wissen überprüft, und zusätzlich die Unternehmerprüfung, (oder andere kaufmännische Ausbildungen wie HAK, HaSch,…) welche die kaufmännischen Fähigkeiten bestätigt. Weiters müssen Sie eine 3-jährige fachliche Tätigkeit nachweisen können.
Befähigungs- und Unternehmerprüfung sind voneinander getrennt und können zu unterschiedlichen Zeitpunkten an der Wirtschaftskammer abgelegt werden.
Die Inhalte der Ausbildung zum “Gewerblichen Masseur” (Lehrgang über die Grundausbildung der Masseure) sind die Voraussetzung für den fachtheoretischen und fachpraktischen Teil der Befähigungsprüfung an der Wirtschaftskammer.
Ablauf der Ausbildung zum Gewerblichen Masseur
Die Ausbildung wird in aufbauenden Modulen durchgeführt. Jedes Modul endet mit einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung.
Kursbezeichnung | Voraussetzungen | UE |
Basisausbildung für Massage | keine | 274 |
Fußreflexzonentherapie | Basisausbildung für Massage | 36 |
Manuelle Lymphdrainage – Therapie Basis | Basisausbildung für Massage | 80 |
Dokumentation | Basisausbildung für Massage | 15 |
Bindegewebs- und Segmentmassage | Basisausbildung für Massage | 80 |
Pathologie 2 | Basisausbildung für Massage | 32 |
Akupunktmassage + Pulsdiagnostik | Basisausbildung für Massage | 80 |
Befunden und Behandeln | alle Massagetechniken | 38 |
Thermo- & Ultraschalltherapie | Basisausbildung für Massage | 38 |
Recht | Basisausbildung für Massage | 30 |
Manuelle Lymphdrainage – Therapie Aufbau | Manuelle Lymphdrainage – Therapie Basis | 80 |
Die erfolgreiche Absolvierung der Befähigungsprüfung eröffnet Ihnen auch den Weg in die Therapie. Der staatliche Abschluss zum Medizinischen Masseur ist nach der Absolvierung der “Praktischen Ausbildung nach §26 MMHmG” im Umfang von 580 UE möglich.
Gesetzliche Lage:
Die Gewerbeordnung für das reglementierte Gewerbe der Massage (§18 und §22) sowie Massageverordnung BGBl.68/2003.
Voraussetzungen:
Vollendetes 17. Lebensjahr, positive Absolvierung der 9. Schulstufe, Gesundheitszeugnis über die körperliche und geistige Eignung (Original, nicht älter als 3 Monate), einwandfreier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis, Original, nicht älter als 3 Monate), Meldezettel (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Passfoto.
Dauer:
783 Unterrichtseinheiten bzw. 6 Monate
Tätigkeitsbereich:
Behandlung von Gesunden als Selbständiger (nur mit Gewerbeschein!) oder im Angestelltenverhältnis in einem Gewerbebetrieb, Sport-, Fitness-, Wellness-, oder Gesundheitshotel
Abschluss Gewerblicher Masseur
Nach Abschluss der Ausbildung erhalten Sie ein Diplom über den „Lehrgang über die Grundausbildung der Massage“, das Sie berechtigt, als Masseur im Angestelltenverhältnis tätig zu werden, oder die Befähigungsprüfung für die Massage an der WKO zu absolvieren.
Um den Gewerbeschein lösen zu können, benötigt man einerseits die oben angesprochene Befähigungsprüfung, die das fachtheoretische und fachspezifische Wissen überprüft, andererseits die Unternehmerprüfung, oder eine
gleichwertige, anerkannte Ausbildung, welche die kaufmännischen Fähigkeiten bestätigt, sowie eine dreijährige fachliche Tätigkeit.